In einem Urteil vom 18.10.2007 (Az. I ZR 102/05) hat der BGH über die Linkhaftung im Internet entschieden. Dabei stellte der BGH klar fest, dass für denjenigen, der auf fremde Inhalte verlinkt die allgemeinen Haftungsregeln anzuwenden sind.
BGH: Haftung für Linksetzung
3. Juni 2008 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:fremde Inhalte, Haftung, Linkhaftung, Urheberrechtsverletzung