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OLG München zur Zulässigkeit der Zusatzangabe des Ortes im Unternehmensnamen

21. Juli 2010 von RA Christian Solmecke

Das OLG München hat mit Beschluss vom 28.04.2010 (Az. 31 Wx 117/09) entschieden, dass ein Unternehmensname mit einer Zusatzangabe des Ortes zulässig ist und nicht gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit verstößt.

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