Als Online-Händler hat man zahlreiche Informationspflichten zu beachten. Dabei hat der Online-Händler die Möglichkeit dem Verbraucher anstatt des gesetzlichen Widerrufsrechts ein Rückgaberecht einzuräumen.
Die Rückgabebelehrung im Online-Handel
18. November 2008 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Fernabsatzrecht, Muster, Rückgaberecht, Verbraucher