In einem aktuellen Urteil vom 02.06.2010 (Az. 18 O 106/09) hatte das LG Osnabrück zu beurteilen, ob die Werbeaussage „Die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands” eine unzulässige Alleinstellungswerbung und damit wettbewerbswidrig ist.
LG Osnabrück zur Wettbewerbswidrigkeit von Alleinstellungswerbung
30. Juli 2010 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Alleinstellungswerbung, Wettbewerbsverstoß