Inzwischen sind die meisten Internet-Nutzer hinsichtlich sog. Abo-Fallen im Internet sensibilisiert. Jedoch gehen die Betreiber solcher Abzock-Seiten auch immer raffinierter vor. Häufig ist auch für den gut informierten Nutzer nicht zu erkennen, dass er beim herunterladen eines vermeintlich kostenlosen Kochrezepts etc. sich damit einverstanden erklärt eine mindestens halbjährige Mitgliedschaft einzugehen.
AG Karlsruhe: Abo-Fallen im Internet – Schadensersatzanspruch gegen betreuende Anwältin
19. Oktober 2009 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Abo-Fallen, Vertragsschluss