In einem aktuellen Urteil vom 28.06.2010 (Az. 10 C 25/10) hat das AG Gummersbach entschieden, dass der Verkäufer dem Käufer zu Schadensersatz statt der Leistung verpflichtet ist, wenn der Verkäufer die eBay-Auktion unberechtigt vor dem eigentlichen Auktionsende abbricht und die Lieferung des Gegenstands anschließend endgültig verweigert.
AG Gummersbach: Schadensersatz bei unberechtigtem Abbruch einer Internet-Auktion
19. Juli 2010 von RA Christian Solmecke
Schlagworte:Abbruch einer Auktion, Internetauktionsplattform, Schadensersatz