Ein eBay-Verkäufer ist womöglich auch dann zum vorzeitigen Abbruch einer Online-Auktion berechtigt, wenn er einen Sachmangel an der Kaufsache erst später entdeckt hat. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichtes Bonn. Bildnachweis:/eBay/Kazuhisa OTSUBO/CC BY 2.0/Some rights reserved
LG Bonn: Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion wegen eines Mangels
29. Juni 2012 von RA Christian Solmecke
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